Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

IBK-Kompendium

Kompendium-2012-2-Korr 16.02.2012 9:07 Uhr Seite 76 Probedruck C M Y CM MY CY CMY K Seitens der Bürgerinitiativen wird vor allem bemän- gelt, dass hinter den Beschluss der Einführung von lärmabhängigen Trassenpreisen – mit Ziel der Umrüstung aller Güterwaggons auf Kunststoff- bremsbeläge – nicht eine entsprechende Verord- nung gestellt wurde, die besagt: „Ab 2014 dürfen nachts nur noch Waggons mit Kunststoffbremsen rollen und ab 2018 – 2020 sind Grausgussbremsen auch tagsüber verboten“. Da eine solche Verordnung fehlt, befürchten die Bürgerinitiativen, dass es wieder nicht zu einer wirkungsgerechten Lärmminderung kommt, son- dern weitere Jahre ins Land ziehen, ohne dass sich an der Lärmsituation etwas ändert. Gefordert ist deshalb eine klare Verordnung und Regelung, die nicht als Ermutigung für den Einsatz alter Fahr- zeuge verstanden wird. Bei neuen Fahrzeugen sind K-Sohlen heute schon Pflicht. Die LL-Sohlen sollen die Umrüstung einfach und kostengünstig machen. Die Wagenhalter haben Jahrzehnte von lange abgeschriebenen Fahrzeugen profitiert, jetzt sind sie in der Pflicht zu „modernisieren“. RECHTLICHE ASPEKTE LÄRMABHÄNGIGE TRASSENPREISE Bonus für Wagenhalter soll leise Räder bringen Mit dem Instrument der lärmabhängigen Trassenpreise soll Waggonhaltern die Umrüstung auf Kunst- stoffbremsen schmackhaft gemacht werden. Nach Auskunft der Waggonhalter könnten bis 2016 alle 190.000 für die Umrüstung in Frage kommenden Waggons umgerüstet sein, was eine flächendeckende Lärmreduzierung um bis zu 10 dB(A) bringen könnte. Das ebenfalls flächendeckende Schleifen der Gleise würde ganze 50 Millionen Euro kosten. Danach wären dann die Güterzüge auf dem Niveau der Personen- züge, was die Lärmemission betrifft. 130 dB 120 dB 110 dB 100 dB 90 dB 80 dB 70 dB 60 dB 50 dB 40 dB 30 dB 20 dB 10 dB

Pages