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IBK-Kompendium

Kompendium-2012-2-Korr 16.02.2012 9:04 Uhr Seite 31 Probedruck C M Y CM MY CY CMY K Autobahn und Güterbahn-Ausbau In Leonberg und Umgebung geht es nicht nur um Bahnlärm, sondern insgesamt um Verkehrslärm. Leonberg ist berüchtigt für die Staus am dortigen Autobahndreieck und Teile der Stadt sind auch von Fluglärm betroffen. Daher muss für eine Verbesse- rung der Verkehrslärmsituation insgesamt gesorgt werden. Die Leonberger sind Anlieger der soge- nannten Gäubahn. Genauer gesagt: des Güterzug- verkehrs der Gäubahn. Denn der Personenverkehr läuft über Stuttgart. Die Gäubahn verläuft nahezu parallel zur Rheintalbahn von Stuttgart in Richtung Schweiz und auch zu einem kleinen Teil in Richtung Österreich. Als Güterzugstrecke ist sie neben der Rheintallinie und der West-Ost-Linie von Mannheim in Richtung Ulm eine der drei Hauptachsen in Baden-Württemberg. Sie gilt als mögliche Zulauf- strecke zum künftigen Gotthardtunnel und auch an dieser Strecke wird ein Ausbau geplant. Die AGVL ist nun schon einige Jahre zum Thema Bahnlärm unterwegs. Als Bestandsstrecken-Anlie- ger gibt es nach der gegenwärtigen Gesetzeslage wenig Chancen auf Abhilfe. Es braucht dringend eine Novellierung der Lärmgesetzgebung, um die katastrophale Lage der Menschen in absehbarer Zeit zu verbessern. LEONBERG Fehmarnbeltquerung (FFBQ) – mehr als 200 Züge täglich Dänemark will ab 2014 eine Tunnelverbindung zwischen Rodby/DK und Puttgarden/D bauen. Der Plan dazu wurde 2008 mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags konkret. Der 1997 von der Fehmarn- auf die Jütlandroute verlegte Güterbahnverkehr soll ab 2020 wieder durch Ostholstein über Feh- marn und die Feste Beltquerung rollen. Laut Vertrag trägt Dänemark die Kosten für die Querung und Deutschland die für den Ausbau der Hinterlandan- bindung. Der Widerstand gegen das Projekt begann 1994 auf der Insel Fehmarn und setzte sich 2009 fort durch Bürgerinitiativen auf dem Festland. Die so formierte „Allianz gegen eine Feste Fehmarnbelt- querung“ prangert erhebliche negative Folgen ohne wirtschaftliche Notwendigkeit an. Sie verweist u. a. auf das Ökosystem Ostsee und die Verlärmung der Urlaubsregion Ostholstein. Art. 22 des Staats- vertrags sieht u. a. eine erneute Erörterung der Lage vor, sollten sich die Voraussetzungen für das Projekt, vor allem hinsichtlich seiner Kosten, deutlich anders entwickeln als angenommen. Die „Allianz“ fordert die Verantwortlichen auf, das Gesamtprojekt auf den Prüfstand zu stellen. Angesichts Finanzkrise und leerer Kassen dürfen Steuergelder nicht für Prestigeprojekte, deren Notwendigkeit in Frage steht, verwendet werden. OSTHOLSTEIN, FEHMARN

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