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PRT-Kompendium

1. Wir fordern eine sofortige Reduzierung des nächtlichen Güterverkehrs, der eine erhebliche Lärmbelastung für die An- wohner darstellt. Auch wenn hier wirt- schaftliche Interessen seitens der Bahn und des Bundes bestehen, so dürfen diese doch nicht zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung der Anwohner führen. 2. Wenn Lärmschutz an Bestandsstrecken aus finanziellen Gründen seit Jahrzehn- ten nicht machbar war und die jetzt ge- planten Lärmschutzmaßnahmen noch Jahre dauern, bevor sie entsprechende Wirkung zeigen (Umrüstung von Güter- waggons), gleichzeitig aber der Verkehr und damit auch der Lärm immer weiter ansteigt, dann müssen jetzt Lärmschutz- auflagen für den Bahnverkehr, z. B. durch Tempolimits und Nachtfahrver- bote, ausgesprochen werden und so- lange gültig bleiben, bis die entsprechen- den Lärmschutzmaßnahmen greifen. 3. Schienenwege und Fahrzeuge müssen –auch hinsichtlich ihres Lärmpotentials– dem Stand der Technik entsprechen und dürfen durch fehlende Vorschriften nicht zur Gefahr für Leib und Leben werden. 4. Aktiver Lärmschutz setzt die Kombina- tion von „leisen“ Schienen und leisen Fahrzeugen voraus. Leise Fahrzeuge auf lauten Schienen funktionieren ebenso wenig wie laute Fahrzeuge auf leisen Schienen. 5. Die Auswahl von Lärmschutzmaßnah- men muss sich an deren Wirksamkeit vor Ort orientieren. Diese muss jeweils vorher gemessen und geprüft werden. Detaillierte Messungen für detaillierte Maßnahmen, mit denen einzelne Lärm- phänomene (z. B. Quietschgeräusche) reduziert werden und die dann in Kombi- nation mit anderen Maßnahmen einge- setzt werden, ergeben einen effektiven Lärmschutz. 6. Die Finanzierung von Lärmschutz und den Lärmfolgekosten muss sich am Verursacher-Prinzip orientieren. 7. Die EU und die einzelnen Staaten müs- sen Anreizsysteme für Lärmreduktion sowohl beim Bau von Trassen und Fahr- zeugen als auch im Fahrbetrieb schaffen, um so Lärm schon in seiner Entstehung zu verhindern. Die besseren Waggons und die besseren Schienen sind die lei- seren und nicht die, die am billigsten sind oder am längsten halten (gehärtete Oberflächen sind oft lärmintensiver). 8. Lärmschutz ist für die Volkswirtschaft günstiger als Lärm. Die Folgekosten von Lärm übertreffen die Kosten für Lärm- schutz um ein Vielfaches. Deshalb dür- fen Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Allgemeinheit nicht länger aufge- schoben werden. 9. Unterschiede in den Lärmgrenzwerten von Neubau- und Bestandsstrecken ver- bieten sich nach dem verfassungsrecht- lichen Gleichheitsgrundsatz. Hier sind die entsprechenden Gesetze umgehend zu ändern. 10. Grenzwerte müssen für den Vorbei- fahrpegel sowie den Mittelungspegel festgelegt werden. Die von der WHO vorgeschlagenen 45 – 35 dB(A) Mittel- ungspegel für Innenräume (Tag/Nacht) sind sowohl von Medizinern als auch von Ökonomen empfohlen und sollten zwingend europaweit gesetzlich ver- ankert werden.

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