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PRT-Kompendium

Mittelwertberechnungen Wenn ein Zug mit mehr als 100 dB(A) 10 Meter von Ihrem Schlafzimmerfenster entfernt vor- beifährt, dann sagt das Gesetz, das sind nicht einmal 70 dB(A), weil man die Ruhephasen zwischen den Zügen mit berücksichtigt und daraus einen theoretischen Mittelwert errechnet. Davon zieht man sogar noch einmal 5 dB(A) ab, weil man sagt: „und außerdem ist Bahnlärm sehr viel angenehmer als Auto- lärm“, und dies wird dann mit dem Schienen- bonus honoriert. Schienenbonus Der Schienenbonus ist fast so genial wie die Mehrwertsteuer. Man hat das Gefühl, man bekäme noch etwas heraus, dabei wird eiskalt kassiert. Beim Schienenbonus sind das 5 dB(A), die vom errechneten Mittelungspegel abgezo- gen werden, um unter den Grenzwerten zu bleiben. Die Annahmen, die dem Schienen- bonus zugrunde liegen, sind bei lautem und intensivem Güterverkehr absolut unzutreffend. Kein anderes Verkehrsmittel darf mit Tempo 120 km/h durch geschlossene Ortschaften fahren, dabei derart laut sein und bekommt noch einen Bonus zugesprochen. Güterwaggons sind „Lärmbomben“ alte Klotz- bremsen Achslast von bis zu 22,5 Tonnen Geschwindigkeiten bis 120 km/h 120

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