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Sofortmaßnahmen um Bahnlärm zu reduzieren


tempo

Tempo 50 zur Lärm-Reduktion
Stellen Sie sich vor, eine Karawane von 40 Lkw käme mit Tempo 120 km/h an Ihrem Haus vorbei! Das ist die Situation, die Anwohner im Mittelrheintal mehrere hundert Mal am Tag und in der Nacht erleben. Doch es sind keine Lkw, sondern Güterzüge, für die es in geschlossenen Ortschaften kein Geschwindigkeitslimit gibt. Ihr Limit ist lediglich die Gefahr, aus den Schienen zu fliegen oder einen Achsbruch zu erleiden. Das sind unhaltbare Zustände, solange dadurch unerträgliche Lärmwerte in unmittelbarer Umgebung der Menschen erzeugt werden. Anders als bei Flugzeugen oder Autobahnen, die meist großen Abstand (mehrere hundert oder tausend Meter) zu den Wohnsiedlungen haben, fahren die Züge mitten durch die Städte und verursachen Lärm und Erschütterungen in einer unvorstellbaren Dimension.
 Daher ist Bahnlärm unvergleichlich schlimmer als alle anderen Lärmarten und Pro Rheintal fordert, dass solange keine entsprechende Lärmvorsorge (auch bei bestehenden Trassen) getroffen wurde, Güterzüge innerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 50 km/h fahren sollten.


Regelmäßiges Abschleifen von Schienen und Rädern
Die Rauheit oder Verriffelungen von Schienen und Rädern bestimmen die Intensität von Lärm. In besonders kritischen Bereichen werden regelmäßig die Schienen überwacht und geschliffen. Ortsdurchfahrten sind solche besonders kritischen Bereiche, die entspre-chend überwacht und gepflegt werden müssen.

Fahrer

Fahrertraining und lärmfreundliche Rangier- und Haltepunkte
Auf jeder Strecke lassen sich Punkte der Lärm-optimierung finden. Halte- und Rangierstellen müssen nicht in unmittelbarer Umgebung von Wohnhäusern liegen. Oft hilft es, ein Haltesignal 100 Meter nach vorne oder hinten zu verlegen, um Dutzenden von Anwohnern eine ruhigere Nacht zu verschaffen. Ebenso wirksam ist ein entsprechendes Training der Lokführer zur Vermeidung von Lärm.

Nachtfahrverbot für laute Güterzüge
Auch auf Bestandsstrecken sollten Güterzüge, solange sie nicht den nächtlich vorgesehenen Emissionsgrenzwerten für Neubaustrecken entsprechen können, ein Fahrverbot bekommen. Das Recht der Anwohner auf Nachtruhe ist hier höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber.

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