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Resolution Tempo 50


Resolution für ein sofortiges Tempolimit für Güterzüge in den Wohngebieten am Rhein!

Gilt für die Regionen Mittelrheintal und Rheingau
Betrifft alle Güterzüge

Die Bürgerinnen und Bürger der Rheintalregion fordern die Bundesregierung und die Deutsche Bahn auf, ein sofortiges Tempolimit für Güterzüge innerhalb der Ortschaften und von Wohngebieten zu erlassen. Im Rechtsfall behält sich Pro Rheintal vor ein sofortiges Nachtfahrverbot zu fordern für das bereits 2013 mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt wurden.

Begründung

I. Das Maß der Zumutbarkeit ist nach fast zwei Jahrzehnten übermäßigem Bahnlärms mit nächtlichen Spitzenpegeln über 100 dB(A) medizinisch und rechtlich weit überschritten.

II. Lärm ist der langsame Agent des Todes und anhaltender Stress und Schlafstörungen führen zu einer Vielzahl Erkrankungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Stoffwechselkrankheiten und Diabetes bis hin zu Herzinfarkten, Schlaganfällen und Krebs.

III. Der derzeitige Zustand der Bahn mit einem Sanierungsbedarf der an die 100 Milliarden Euro heranreicht gibt keine Aussicht auf eine Entlastung. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass sich aus dem Bahnbetrieb zunehmender Lärm und mögliche Unfälle mit gravierenden Auswirkungen entwickeln können.

IV.  Bahn und Bundesregierung haben keine Lärmschutzlösungen die vor 2050 – 2070 eine spürbare Reduzierung von Lärm ermöglichen. Im Gegenteil kündigen sie eine weitere Intensivierung des Bahnverkehrs an. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits ergriffen.

V. Die rechtliche Handhabe für ein sofortiges Nachtfahrverbot leitet sich aus grundrechtlichen, gesundheitspolitischen und sicherheitspolitischen Interessen ab.
Laut EU-Kommission haben die Mitgliedstaaten durchaus das Recht und die Möglichkeit in besonders betroffenen Gebieten besondere Maßnahmen zu treffen. Wie könnte es auch anders sein. Darüber hinaus sind auch deutsche Rechtsprofessoren der Ansicht das ein Tempolimit möglich ist.
 
VI. Das Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und seiner 16. Verordnung ist in hohem Maße novellierungsbedürftig. Nach dem tatsächlichen Erkenntnisstand sind Lärmwerte wie im Mittelrheintal unter keinen Umständen zulässig, sondern bedürfen einer sofortigen Reaktion seitens der zuständigen Behörden.
Unrechtmäßiger Bestandsschutz, fehlende Gesamtlärmbetrachtung, unsachgemäße Mittelung, falsch eingesetzte A-Filterbewertung, fehlende Grenzwertvorgaben für Fahrzeuge und Fahrwege, Außerachtlassung gesundheitlicher Aspekte und nicht mehr zu vertretende Privilegien der Bahn werden seit Jahrzehnten vom Gesetzgeber ignoriert.  Die Bundesregierung steht hier in direkter Verantwortung. Die gesetzgeberische Untätigkeit entspricht einer Pflichtverletzung und ist nicht mit Grund- und Menschenrechten vereinbar.

VII. Bahnlärm wird begleitet von schweren Erschütterungen, die bisher völlig unberücksichtigt bleiben.

Eine Reihe der Phänomene die im Zusammenhang mit 90 Tonnen schweren Güterwaggons und noch schwereren Lokomotiven bei einem Tempo von 100 km/h auftreten, lassen sich mit keiner der derzeit verfügbaren Schallschutz-Maßnahmen aufhalten. Auch an der Quelle, das heißt an Fahrzeugen und Fahrwegen sind aufgrund einer veralteten Technologie die immer wieder zu Schäden führt, Grenzen gesetzt. Erschütterungen lassen sich deshalb nur durch weniger Energiezufuhr und das heißt über ein Tempolimit aufhalten. Erschütterungen sind maßgeblich bei Schlafstörungen.


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