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Lärmschutzforderungen



1. Wir fordern eine sofortige Reduzierung des nächtlichen Güterverkehrs, der eine erhebliche Lärmbelastung für die Anwohner darstellt. Auch wenn hier wirtschaftliche Interessen seitens der Bahnund des Bundes bestehen, so dürfendiese doch nicht zu einer dauerhaftenGesundheitsschädigung der Anwohner führen.

2. Wenn Lärmschutz an Bestandsstrecken aus finanziellen Gründen seit Jahrzehnten nicht machbar war und die jetzt geplanten Lärmschutzmaßnahmen noch Jahre dauern, bevor sie entsprechende Wirkung zeigen (Umrüstung von Güterwaggons), gleichzeitig aber der Verkehr und damit auch der Lärm immer weiter ansteigt, dann müssen jetzt Lärmschutzauflagen für den Bahnverkehr, z. B.  durch Tempolimits und Nachtfahrverbote, ausgesprochen werden und solange gültig bleiben, bis die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen greifen.

3. Schienenwege und Fahrzeuge müssen – auch hinsichtlich ihres Lärmpotentials – dem Stand der Technik entsprechen und dürfen durch fehlende Vorschriften nicht zur Gefahr für Leib und Leben werden.

4. Aktiver Lärmschutz setzt die Kombination von „leisen“ Schienen und leisen Fahrzeugen voraus. Leise Fahrzeuge auf lauten Schienen funktionieren ebenso wenig wie laute Fahrzeuge auf leisen Schienen.

5. Die Auswahl von Lärmschutzmaßnahmen muss sich an deren Wirksamkeit vor Ort orien-tieren. Diese muss jeweils vorher gemessen und geprüft werden. Detaillierte Messungen für detaillierte Maßnahmen, mit denen einzelne Lärmphänomene (z. B. Quietschgeräusche) reduziert werden und die dann in Kombination mit anderen Maßnahmen eingesetzt werden, ergeben einen effektiven Lärmschutz.

6. Die Finanzierung von Lärmschutz und den Lärmfolgekosten muss sich am Verursacher-Prinzip orientieren.

7. Die EU und die einzelnen Staaten müssen Anreizsysteme für Lärmreduktion sowohl beim Bau von Trassen und Fahrzeugen als auch im Fahrbetrieb schaffen, um so Lärm schon in seiner Entstehung zu verhindern. Die besseren Waggons und die besseren Schienen sind die leiseren und nicht die, die am billigsten sind oder am längsten halten (gehärtete Oberflächen sind oft lärmintensiver).

8. Lärmschutz ist für die Volkswirtschaft günstiger als Lärm. Die Folgekosten von Lärm übertreffen die Kosten für Lärmschutz um ein Vielfaches. Deshalb dürfen Lärmschutzmaßnahmen im Sinne der Allgemeinheit nicht länger aufgeschoben werden.

9. Unterschiede in den Lärmgrenzwerten von Neubau- und Bestandsstrecken verbieten sich nach dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Hier sind die entsprechenden Gesetze umgehend zu ändern.

10. Grenzwerte müssen für den Vorbeifahrpegel sowie den Mittelungspegel festgelegt werden. Die von der WHO vorgeschlagenen 45 – 35 dB (A) Mittelungspegel für Innenräume (Tag/Nacht) sind sowohl von Medizinern als auch von Öko-nomen empfohlen und sollten zwingend europaweit gesetzlich verankert werden.

11. Der Schienenbonus ist ein Mythos aus einer Zeit mit anderen Verkehrsverhältnissen. Entsprechend der heutigen Lärmbelastung ist er sofort und ersatzlos zu streichen. Schienengüterverkehr ist heute weitaus schlimmer als andere Verkehrsmittel, da er mit mehr als 100 dB (A), resultierend aus 22,5 Tonnen Achslast und bis zu 50 Jahre alten Fahrzeugen, innerhalb geschlossener Ort-schaften, im Extremfall auf verriffelten Schienen oder Rädern, mit 120 km/h, wenige Meter an Wohnhäusern vorbeifahren darf. Das ist eine Umweltkatastrophe mit Potential zum Desaster wie in Viareggio.

12. Eine frühzeitige Einbeziehung der Kommunen und Bürgerinitiativen in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen oder Veränderungen an Bahntrassen sollte von der EU vorgeschrieben werden. Nur durch Ortskenntnisse und Lärmerfahrung lassen sich optimale Lärmschutzmaßnahmen planen und umsetzen.

13. Wir fordern die ganzheitliche Betrachtung von Verkehrssystemen, ohne Schönfärbung und gemäß ihren gesundheitlichen, ökologischen und – nicht nur –   ökonomischen Auswirkungen. Die seit Jahrzehnten kontinuierliche Zunahme von Lärm darf nicht länger zulasten der Bevölkerung gehen. Deshalb muss jetzt und sofort gehandelt werden!

14. Außerdem fordern wir die Aufstockung der Mittel für Lärmschutz entsprechend den oben genannten Forderungen und eine Verstärkung der Bemühungen auf europäischer Ebene für einheitliche und grenüberschreitende Regelungen.